Ernennung

Ernennung

Wenn eine Stelle für das Amt als Notar vakant ist, dann hört die zuständige Ernennungskommission die Notar-Kandidaten an und, auf Basis der Kriterien über die Kapazität und Eignung, stellt sie eine Liste der drei geeignetsten Kandidaten auf, die dem Justizminister zugestellt wird. Diese Anhörung ermöglicht es der Kommission, die Kandidaten zu vergleichen um festzustellen welcher der Geeignetste für die Besetzung der vakanten Stelle ist. Während der Anhörung wird vom Kandidaten verlangt seine Kapazität und seine Eignungen für die Ausübung des Notarberufes, besonders für die Ausschreibung dieser vakanten Stelle, unter Beweis zu stellen.
Diese führt mit sich, dass der Kandidat beweist, dass er sich effektiv über die finanziellen Aspekte der Übernahme der vorgesehenen Amtsstube informiert hat.
Um sich bestens vorzubereiten, kann der Kandidat einen schriftlichen Antrag an den Präsidenten der nationalen Notariatskammer richten, um den Bewertungsbericht des Betriebsrevisors, unter der Bedingung eine Vertraulichkeitsbescheinigung zu unterschreiben, zu erhalten. Es ist gestattet, eine Note über die Informationen, die der Kandidat über die Amtsstube, für die er sich beworben hat, gesammelt hat, zu verwenden.

In ihrer Bewertung berücksichtigen die Kommissionen konkrete Kriterien wie kundig in der Gegend sein, die Erfahrung im ländlichen Raum für eine ländlich gelegene Amtsstube, die Erfahrung im Stadtgebiet für eine Stadtsamtsstube, die Sprachkenntnisse in einer Grenzgegend, Grenzregion…

Der Standort der vakanten Amtsstube bestimmt die Zuständigkeit der Kommission :  wenn sie sich in den Provinzen Namur, Luxemburg, Lüttich, Hennegau und Wallonisch – Brabant befindet, werden die Notar-Kandidaten von der französischsprachigen Ernennungskommission angehört. Die niederländischsprachige Ernennungskommission ist für die Provinzen Antwerpen, Limburg, Ostflandern, Westflandern und Flämisch – Brabant und die vereinten Ernennungskommissionen sind für die vakanten Amtsstuben gelegen auf dem Gebiet der zweisprachigen Region Brüssel – Hauptstadt, zuständig.

Nachher ernennt der König den Inhaber des Amtes als Notar. Die Beurteilungsbefugnis des Königs ist nicht durch das Gesetz begrenzt. Wenn der Justizminister dem König einen Ernennungserlass, der nicht die Einstufung berücksichtigt, vorlegt, dann ist das Risiko eines Widerspruchs erheblich. Seit der Einsetzung der Ernennungskommissionen, folgt der König, nach Vorlage des Justizministers im Prinzip die vorgeschlagene Einstufung.

Wenn die Ernennungskommissionen einen oder mehrere Kandidaten für geeignet halten, dann nehmen Sie eine Einstufung vor. Auch bei nur einem Kandidaten, muß er von der Mehrheit der Mitglieder für geeignet erachtet werden, um von der Ernennungskommission vorgeschlagen werden zu können (gerichtliche Entscheidung des Staatsrates n° 163.020 vom 02. Oktober 2006 in der Sache A. 173.078/IX-5315).

Der Königliche Ernennungserlass eines Notars kann innerhalb von sechzig Tagen vor dem Staatsrat angefochten werden. Die Ernennungskommissionen haben sich entschieden alle gerichtlichen Entscheidungen über die Anfechtungen der Ernennung von Notaren in vollem Umfang zu veröffentlichen. Diese gerichtlichen Entscheidungen kann man auch vollständig auf der Webseite des Staatsrates finden.