Berichte

Berichte

KURZFASSUNG DES AKTIVITÄTSBERICHTES  BIS  ZUM  30. JUNI 2007

Vorwort

Bei der Gründung der Ernennungskommissionen für das Notariat, sind die vereinten Ernennungskommissionen damit beauftragt worden Gutachten und Vorschläge bezüglich der allgemeinen Arbeitsweise für das Notariat abzugeben. Im Rahmen ihrer Funktion als Ombudsmann sind die Ernennungskommissionen ebenfalls dazu angehalten den Justizminister jährlich über die erhaltenen Beschwerden zu informieren. Daher haben sie es als wichtig empfunden, im Rahmen ihrer Informationspflicht sowohl gegenüber dem Staat als auch gegenüber dem Notariat, gewisse Probleme mit denen sie während der Ausübung ihres Auftrages konfrontiert worden sind im Rahmen eines Aktivitätsberichtes hervorzuheben.
In Wirklichkeit stellte sich im Nachhinein heraus, dass gewisse Angelegenheiten, die als problematisch empfunden wurden, auf eine falsche Wahrnehmung beruhten. Zum Beispiel, erscheint die Schwierigkeit Kandidaten für einen Standplatz zu finden  in ihrem ganzen Ausmaß als sehr begrenzt. Eine gründliche Analyse der verfügbaren Reserve der Notar-Kandidaten hat ergeben, dass diese Schwierigkeit sicher nicht einer begrenzten Anzahl an der zur Verfügung stehenden   Kandidaten zuzuschreiben ist.
Ein Jahresbericht ermöglicht einen kritischen Rückblick um aufgetretene Probleme in ihrem richtigen Kontext zu rücken. Außerdem ist er auch der Anlass diese Probleme  konstruktiv im Einvernehmen  mit den anderen notariellen Instanzen und der politischen Autorität zu lösen. Die aufgeworfenen Schwierigkeiten dürfen in keinem Fall vergessen lassen, dass der Gesetzgeber in 1999 im Dienste der Öffentlichkeit ein effizientes Instrument zum Ausbau eines starken Notariats ins Leben gerufen hat.

Schlussfolgerungen

Seit Beginn liegt es den Ernennungskommissionen am Herzen die Kontinuität ihrer Aufträge zu wahren. Verschiedene Lösungen wurden vorgeschlagen damit die Wiederernennung aller ihrer Mitglieder alle vier Jahre verhindert wird. Eine Gesetzesänderung zwingt sich auf.
Muss man die maximale Anzahl von sechzig Notar-Kandidaten, die pro Jahr für ganz Belgien ernannt werden können, erhöhen? Entspricht diese Zahl  einem realistischen jährlichen maximalen Bedürfnis? Ist es das Ziel des Gesetzgebers  zu gewährleisten, dass die Personen die den Titel Notar-Kandidat erhalten haben, eine Quasi-Sicherheit haben können, dass sie in kürzester Zeit Zugang zum Beruf erlangen können? Die verschiedenen aufgeführten Tabellen in diesem Bericht beweisen, dass die Antwort auf diese Frage als nicht so einfach erscheint; trotz der legitimen menschlichen Forderung seitens der Notarwelt. Im Gegenteil, sie interpellieren.
Eine objektive Einstufung der zukünftigen Notar-Kandidaten oder der Kandidaten für eine unbesetzte Stelle führt die möglichst vollständigste Information mit sich. Die Ernennungskommissionen schlagen vor diese Objektivität zu verbessern, insbesondere durch den Austausch der Informationen zwischen den Beratungsausschüssen  der verschiedenen Provinzen und den Prokuratoren des Königs, die hier betroffen wären. Zudem scheint ein Bericht der zuständigen provinzialen Kammer  über eine Ernennung für eine unbesetzte Stelle unumgänglich. Er könnte dem Schätzungsbericht der Amtsstube beigefügt werden und somit als Hilfsmittel für die Festlegung des Abtretungspreises dienen. Darüber sollte mit allen notariellen Instanzen nachgedacht werden.
Bezüglich der Schwierigkeit der Prüfung im Wettbewerbsverfahren, beweisen die aufgeführten Tabellen im Bericht, dass einerseits, der durchschnittliche jährliche  Prozentsatz der erfolgreichen Prüfungsteilnehmer zwischen 20% und 25% liegt, und andererseits, dass die Mehrheit von ihnen nach dem zweiten oder dritten Versuch erfolgreich besteht. Die Prüfung im Wettbewerbsverfahren wird in der Tat als schwierig angesehen, jedoch ist sie realistisch und angemessen. Wir stellen ebenfalls fest, dass es sehr wenige Widersprüche, im Verhältnis zu der Anzahl Teilnehmer, gegen die Prüfung im Wettbewerbsverfahren gibt.
Die Ernennungskommissionen müssen die Kriterien der Kapazität und der Eignung der Kandidaten beurteilen. Es handelt sich um den einzigen legalen Weg um ihre Einstufung aufzustellen. Diese Kriterien gewähren die Öffnung des Zugangs zum Beruf und die Chancengleichheit für alle Kandidaten. Das Gesetz hat keine einzige Priorität zugunsten der assoziierten Notare oder Stellvertreter einer unbesetzten Amtsstube vorgesehen. Die Assoziierungen oder Vertretungen mit einem Notar der sich sehr nah an der Altersgrenze befindet, sollten im Prinzip analysiert werden, insbesondere in Zusammenarbeit mit den Ernennungskommissionen und dies um den Wunsch des Gesetzgebers nachzukommen.
Den Kandidaten wird die Möglichkeit gegeben den Standplatz einer unbesetzten Amtsstube innerhalb einer fusionierten Gemeinde zu verlagern. Dies kann für die Ernennungskommissionen ein Element zur Beurteilung darstellen. Zum jetzigen Zeitpunkt ist diese Möglichkeit  nicht  gesetzlich endgültig erworben. Dem Beispiel der nationalen Notariatskammer folgend, befinden die Ernennungskommissionen, dass eine Klarheit mittels einer Gesetzesabänderung von Nöten ist.
Es ist nicht annehmbar, dass aufgrund von Privatinteressen des Zedenten, die Kandidatur eines Notar-Kandidaten für die Funktion im Amt als Notar zulässig ist oder nicht. Zum Beispiel aufgrund der Tatsache, dass Letzterer vermögend genug  ist oder nicht um die Übernahmevergütung zu zahlen. Die Ernennungskommissionen sind der Meinung, dass bei der Mehrheit der Amtsstubenabtretungen, die Bewertung nicht übertrieben ist. Jedoch muss man wachsam sein und das Überschreiten eines Betrages vermeiden, das problematisch  werden könnte, zum Beispiel, wenn der Immobilienmarkt stagnieren würde.
Die Ernennungskommissionen befinden jedoch, dass die Bewertungen nicht immer objektiv sind. In der Tat, die von jedem Sachverständigen berücksichtigten  Kriterien sind nicht identisch und in einigen Fällen führen sie zu sehr unterschiedlichen Übernahmevergütungen. Die nationale Notariatskammer hat diesbezüglich seit einigen Monaten Überlegungen vorgenommen, insbesondere in Zusammenarbeit mit den Ernennungskommissionen. Diese Überlegungen müssen weiterverfolgt werden, da eine korrekte Bewertung eine der Reize der notariellen Funktion ist.
Aus dem gleichen Grund befinden die Ernennungskommissionen, dass wenn eine Amtsstube neu bewertet werden muss, es besser ist, dass diese neue Bewertung durch einen anderen Sachverständigen, als der der den Bericht der ersten Bewertung verfasst hat, durchgeführt wird.
Die Bewertung einer Amtsstube kann korrekt sein. In einigen Fällen fügt das Verhalten des  Notar-Zedenten dem Zessionar jedoch einen Schaden zu. Denken wir an den Notar, der nicht den Titel des Honorarnotars trägt und der seine Dienste für juristische Ratschläge, Immobilienbewertungen,…auf seine Webseite anbietet. Zum jetzigen Zeitpunkt brauchen die Notare, die nicht Honorarnotare sind, die Regeln der notariellen Deontologie nicht zu respektieren. Die Ernennungskommissionen glauben, dass eine gesetzliche Intervention wünschenswert ist, oder dass wenigstens eine Verpflichtung des Wettbewerbsverbots von dem Notar-Zedenten unterzeichnet wird. Diese würde dem Bericht des Sachverständigen beigefügt.
Um dem Bürger eine bessere Dienstleistung zu gewähren, haben die Ernennungskommissionen eine neue Prozedur der Bearbeitung der Beschwerden vorgeschlagen. Sie verstärkt klar die Befugnis der provinzialen Kammern und gewährt die Aufstellung eines viel objektiveren jährlichen Berichtes. In der Tat, die Zentralisierung aller Beschwerden des Bürgers bei den Ernennungskommissionen wird es ermöglichen Statistiken über die Natur der Beschwerde, die begründete oder nicht, usw. aufzustellen.
Die Ernennungskommissionen freuen sich darüber, dass ihre Finanzierung endlich in der Abänderung des Artikels 38 des Gesetzes von Ventôse  verankert ist. Die nationale Notariatskammer hatte die Akte seit mehr als sieben Jahren erstellt und begleitet.
Aus all dem was aus dem obenerwähnten hervorgeht, ist abzuleiten, dass dieser Bericht in einem positiven und konstruktiven Geist aufgestellt worden ist. Er verfolgt nicht als Ziel eine Institution, einen Betriebsrevisor  oder einen Sachverständigen im Buchführungswesen zu kritisieren, aber wohl gewisse Situationen festzustellen, die verbessert werden können.
Eine gemeinsame Überlegung im Interesse der Bevölkerung sollte fortgesetzt werden.