Kommissionen

Kommissionen

 

Die Einsetzung der Ernennungskommissionen ist in der Reform der Organisation und des Arbeitsablaufes des Notarberufes, durch die Gesetze vom 04. Mai 1999 verwirklicht, verankert.

Der Gesetzgeber hat drei Kommissionen ins Leben gerufen :

• Die französischsprachige Ernennungskommission für das Notariat
• Die niederländischsprachige Ernennungskommission für das Notariat
• Die vereinten Ernennungskommissionen für das Notariat

Die französischsprachige Ernennungskommission für das Notariat und die niederländischsprachige Ernennungskommission für das Notariat sind aus acht effektiven Mitgliedern zusammengesetzt :

• drei Notare aus drei verschiedenen Provinzen, wobei ein Notar seit weniger als fünf Jahren ernannt ist ;
• ein assoziierter Notar, Nicht-Inhaber des Amtes als Notar ;
• ein diensttuender Richter ;
• ein Dozent oder Professor der Rechte einer Rechtsfakultät einer belgischen Universität, der kein Notar, Notar-Kandidat oder assoziierter Notar ist ;
• zwei externe Mitglieder, die eine zweckdienliche Berufserfahrung für den Auftrag mitbringen.

Für jedes effektive Mitglied ist ein Ersatzmitglied, das die gleichen Bedingungen erfüllt, bezeichnet. Die französischsprachige Ernennungskommission und die niederländischsprachige Ernennungskommission besteht jede aus achtzehn Mitgliedern (acht effektive Mitglieder und acht Ersatzmitglieder) und die vereinten Ernennungskommissionen aus zweiunddreißig (sechzehn Mitglieder und sechzehn Ersatzmitglieder).

Jede Kommission wählt aus ihrer Mitte einen Präsidenten, einen Vizepräsidenten und einen Sekretär; sie bilden das Präsidium, das beauftragt ist die Aktivitäten der Kommission zu koordinieren, Sorge dafür zu tragen, dass ihre Beschlüsse ausgeführt werden, die alltäglichen Tätigkeiten zu verwalten und ihre externe Kommunikation zu organisieren.

Die vier Notarmitglieder werden durch die nationale Notariatskammer bezeichnet, dagegen werden die anderen Mitglieder abwechselnd durch den Senat und die Abgeordnetenkammer bestimmt.

Die Mitglieder der Ernennungskommissionen werden für ein vierjähriges Mandat bestimmt.